Media Markt mit Lockvogel-Werbung?

An den „saubilligen“ Angeboten der Elektronikmarkt-Kette Media Markt hatten Verbraucherschützer schon länger Zweifel. Wiederholt waren sie gegen nach ihrer Auffassung zu aggressive Werbeaktionen um nicht vorrätige Sonderangebote vorgeangen – bislang vergeblich. Denn durch die Aufsplittung der Kette in zahlreiche, formal selbständige Tochtergesellschaften, seien immer nur einzelne Märkte für Lockvogelangebote verantwortlich zu machen gewesen. Das ist seit vorgestern anders. Ein Erfolg für Verbraucher, denn „Irreführung und Täuschung dürfen nicht länger durch trickreiche Geschäftsmodelle gedeckt werden“, so die Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Edda Müller.

Ein Resultat des Beschlusses vom Landgericht Ingolstadt, das entschieden hat, dass die Media-Saturn-Holding für bundesweite Werbeaktionen verantwortlich gemacht werden kann und nicht mehr nur die Märkte selbst. Damit können etwaige Unterlassungsansprüche in Zukunft direkt gegen die Holding gerichtet werden. Dies war für die Verbraucherschützer also nur die erste Etappe. Denn erst jetzt kann das Landgericht entscheiden, ob der Vorwurf der „irrefürenden Lockvogelwerbung“ überhaupt zutrifft. Aber ganz unabhänig davon: Den Verbrauchern wurde ein neues Schwert in die Hand gegeben, um Rechtsansprüche gegenüber verschachtelte Konzerne durchzusetzen.

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