Zahlen Sie noch Miete? Sie können die Überweisungen an den Vermieter womöglich einstellen! Wie das geht? GELD kompakt zeigt Ihnen den Weg zur Null-Euro-Miete. Den ganzen Artikel lesen »
Ab 1. Januar 2008 gilt ein neues Unterhaltsrecht, das unterschiedlichen Familienformen und steigenden Scheidungsraten Rechnung tragen soll. Denn dadurch entsteht häufig das Problem, dass der Unterhaltspflichtige nicht für alle Ansprüche aufkommen kann. Deshalb wurde die Rangfolge geändert. Künftig stehen die Ansprüche der Kinder nach einer Trennung der Eltern ganz oben. Bisher hatten auch die (in den meisten Fällen) betreuenden Mütter einen gleichrangigen Anspruch gegenüber den Vätern.
Das Wort Pendlerpauschale entwickelt sich derzeit zum Unwort des Jahres. Keiner weiß mehr was eigentlich gilt, oder? Und es wäre doch so einfach! Wenn das Bundesverfassungsgericht endlich sein Urteil sprechen würde… Den ganzen Artikel lesen »
Nun steht das Urteil (Az.VIII ZR 36/06) des Bundesgerichtshofs zu den Gaspreisen also fest: Verbraucher können Erhöhungen vor Gericht anfechten. Die Erhöhung gilt allerdings als angemessen, wenn das Unternehmen nur höhere Betriebskosten weitergibt. Eine Überprüfung ist sehr schwierig, da nur die Erhöhung selbst beanstandet werden kann. Der große Rest des Tarifes bleibt im Dunkeln. Sehr unbefriedigend, zumal auch Erhöhungen bei den Lieferanten der Gasversorger nicht beanstandet werden können. So findet der Gasanbieter dann auch leicht ein Argument, um eine Preissteigerung zu rechtfertigen.
Wer beim Online-Buchhändler Amazon einen Geschenkgutschein erwirbt, der geht folgenden Teil der AGB ein: “Gutscheine sind generell 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.”
Die gesetzliche Verfallsfrist (§195 BGB) liegt eigentlich bei drei Jahren. Die verbraucherunfreundliche Regelung von amazon wurde jetzt vom Landgericht München gekippt. Das könnte auch für andere Händler Folgen haben.
An den “saubilligen” Angeboten der Elektronikmarkt-Kette Media Markt hatten Verbraucherschützer schon länger Zweifel. Wiederholt waren sie gegen nach ihrer Auffassung zu aggressive Werbeaktionen um nicht vorrätige Sonderangebote vorgeangen – bislang vergeblich. Denn durch die Aufsplittung der Kette in zahlreiche, formal selbständige Tochtergesellschaften, seien immer nur einzelne Märkte für Lockvogelangebote verantwortlich zu machen gewesen. Das ist seit vorgestern anders. Ein Erfolg für Verbraucher, denn “Irreführung und Täuschung dürfen nicht länger durch trickreiche Geschäftsmodelle gedeckt werden”, so die Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Edda Müller.
Während die Zahl der Unternehmensinsolvenzen deutlich zurückgeht, sind immer mehr Privatleute pleite. Jobverlust, Krankheit oder Scheidung führen von einer verkraftbaren Verschuldung häufig in die Schuldenfalle. Zwar gibt es (nach einiger Wartezeit) Hilfs- und Beratungsangebote bei verschiedenen Schuldnerberatungsstellen, doch schrecken viele etwa aus Scham davor zurück, sich Beratung zu suchen. Doch auch im Internet finden sich seriöse Angebote, die überschuldeten Menschen weiterhelfen.
