Der Kampf um Schadensersatz für Lehman-Anleger geht in die nächste Runde. Am Mittwoch gewann eine Geschädigte zum ersten Mal vor einem Oberlandesgericht. In zweiter Instanz bestätigte das OLG Frankfurt den Schadensersatzanspruch der Klägerin, deren verstorbener Ehemann 2007 bei der Frankfurter Sparkasse Lehman-Zertifikate im Wert von 7.000 Euro gekauft hatte und mit der Pleite der Investmentbank im September 2008 alles verlor.
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Urteil zu Lehman-Zertifikaten: Telefonberatung ist falsche Beratung: Play Now | Play in Popup | Download