Ob Karneval, Fasching, Fastnacht oder Fasnet – in der fünften Jahreszeit herrscht überall, wo gefeiert wird, Narrenfreiheit. Wer dann zu (saisonbedingtem) Schaden kommt, hat meistens schlechte Chancen, wenn er auf sein Recht pocht und Schadensersatz fordert.
Passend zur Narrenzeit stellt die ARAG Rechtsschutzversicherung Fälle von Geschädigten vor, die sich nicht zum Narren halten lassen wollten, vor Gericht aber kläglich gescheitert sind. Den ganzen Artikel lesen »
Rechtsprechung bestätigt Narrenfreiheit in der fünften Jahreszeit: Play Now | Play in Popup | Download