Wer sein Arbeitszimmer nach Feng Shui einrichtet, sollte seinen Schreibtisch nicht zum Fenster hin ausrichten. Dann fliegt die geistige Energie – das Chi – ungenutzt nach draußen. Was wohl – meistens jedenfalls – eine Verschwendung wäre. Seitdem ein Bekannter davon gehört hat, arbeitet er konsequent gegen die Wand. Aber, ob das wirklich richtig ist? Vielleicht hätte er doch jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt? Einen Feng Shui Berater zum Beispiel. Aber, wenn der einen falschen Rat gibt und statt Harmonie nur Unruhe und Krankheit stiftet? Ein Spezialversicherer bietet jetzt eine spezielle Versicherung speziell für Feng Shui Berater an.
Eigentlich ist es ganz einfach: Der Feng Shui Experte kann errechnen, wo in einer Wohnung oder einem Haus der beste Ort beispielsweise für den Arbeitsplatz, das Bett oder die Toilette ist. Eine beliebte Art ist die Berechnung nach der Methode der fliegenden Sterne. Hierbei wird ein Gebäude nach Himmelsrichtungen und Baualter in verschiedene Sektoren aufgeteilt, denen unterschiedliche Energiequalitäten zugeordnet werden. Danach kann der Berater bestimmen, welcher Raum oder Teil eines Gebäudes welcher Funktion zugeordnet werden sollte, um vom Bewohner bestmöglich genutzt zu werden.
Das ist jetzt mal ganz, ganz vereinfacht dargestellt. Denn Feng Shui ist eine komplizierte, sehr alte chinesische Wissenschaft, mit der man sich gut auskennen muss. Ansonsten kann man als Feng Shui Berater auch viel Schaden anrichten. Wenn eine Firma plötzlich pleite ist, muss nicht immer die Wirtschaftskrise Schuld sein, es kann auch daran liegen, dass sich das Arbeitszimmer einfach im falschen Raum befindet – womöglich über einer störenden Wasserader. Diese hat der Berater vielleicht falsch berechnet. Krankheit, Müdigkeit und Energielosigkeit können die Folge sein. Wenn das rauskommt und ein Bürogebäude wieder komplett umstrukturiert werden muss – kann das teuer werden.
Wie gut, dass es eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung mit spezieller Deckung für Feng Shui Berater gibt. Da ist der Berater gegen solche Fehler abgesichert. Denn die Versicherung der Hiscox beinhaltet eine “Allrisk Deckung” – im Versicherungsschutz ist alles eingeschlossen, was nicht ausgeschlossen ist. Das ist gut.
Denn: “Feng Shui-Berater verhelfen ihren Kunden zu mehr Harmonie im Leben und denken oft nicht daran, welche Risiken ihre Tätigkeit birgt”, sagt Mark Sakautzky, Feng Shui-Berater und -Dozent an der Internationalen Feng Shui-Akademie.
Übrigens können Sie Ihren Schreibtisch wieder von der Wand abziehen. Man kann das Chi schon durch einen leichten Vorhang davon abhalten, sich durch das Fenster zu verflüchtigen. – Wenn der Schreibtisch im richtigen Raum steht.
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7 Kommentare
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Dienstag, 23. Februar 2010
um 08:44
Pingback von Blödsinn: Berufshaftpflichtversicherung für Feng Shui Berater
DJK
Dienstag, 23. Februar 2010
um 14:47
Wer sein Arbeitszimmer nach Feng Shui einrichtet, sollte seinen Schreibtisch nicht zum Fenster hin ausrichten. Dann fliegt die geistige Energie – das Chi – ungenutzt nach draußen.
Ist das wirklich wahr? Dann muss ich meinen Schreibtisch jetzt ganz schnell umstellen.
Jim Panse
Dienstag, 23. Februar 2010
um 15:06
…ich habs doch gewusst: das liegt gar nicht an mir, dass mein Chef so unzufrieden mit meiner Arbeit ist. – Mein Chi ist weg!
Tut nix zur Sache
Dienstag, 23. Februar 2010
um 15:26
Mein Ski ist auch weg
Konrad D.
Dienstag, 23. Februar 2010
um 15:29
man schreibt jetzt aber Schi!
Hedwig Seipel
Mittwoch, 24. Februar 2010
um 08:33
Der hier dargestellter Sachverhalt ist nicht korrekt. Eine spezielle Haftplichtversicherung für Feng Shui Berater ist nicht nötig, wenn der Berater seine Kompetenzgrenzen nicht überschreitet und sich an die Regelungen eines Dienstvertrags orientiert und kein Werkvertrag anbietet.
Die hier beschriebenen radiästhetischen Untersuchungen (Wasserader etc.) können, müssen aber nicht Bestandteil einer Feng Shui Beratung sein. Die Ergebnisse einer solchen Empfehlung sind objektiv nicht nachprüfbar. Der Klient trägt stets selbst die Verantwortung für die Umsetzung der Empfehlungen.
Falls ein Berater irgendwelche Garantien etc. abgibt, dann überschreitet er eindeutig seine Kompetenzen und die Versicherungsleistung wäre ohnehin in Frage gestellt.
Viele Grüße
Hedwig Seipel
Sachverständige für Feng Shui und Geomantie
Andrea Wekenborg
Mittwoch, 24. Februar 2010
um 15:11
Sehr geehrte Frau Seipel,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Die Versicherung gibt es wirklich, wir haben uns lediglich auf die Pressemitteilung des Anbieters bezogen.
Wir freuen uns über Ihre Meinung als Fachfrau, und hoffen Sie auch weiterhin in unserem Blog begrüßen zu dürfen.
besten Gruß, Geld Kompakt