Dass in der Faschingszeit viel Alkohol konsumiert wird, ist allgemein bekannt. Dass verantwortungsbewusste Autofahrer dann nicht mehr selbst hinterm Steuer sitzen sollten eigentlich auch. Denn schon geringe Alkoholmengen reichen aus, um die Fahrtüchtigkeit einzuschränken.

Die Strafen sind nicht ohne. Wenn ein Autofahrer Auffälligkeiten zeigt, drohen schon bei 0,3 Promille Führerscheinentzug, ein Bußgeld und Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. 0,5 Promille kosten bei einer Polizeikontrolle schon ganze 500 Euro. Der Betroffene muss außerdem einen Monat zu Fuß gehen und wird mit vier Punkten in Flensburg bestraft.

Fahranfängern ist es bis zum 21. Geburtstag grundsätzlich nicht erlaubt, Alkohol zu konsumieren, wenn sie mit dem Auto fahren.

Doch wie reagiert die Kfz-Versicherung bei einem Unfall? Wenn eindeutig Alkohol als Unfallursache gilt, greift die Trunkenheitsklausel der Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese reguliert den Schaden, nimmt den Fahrer jedoch in Regress und kann sich somit bis zu 5.000 Euro vom Alkoholsünder zurückholen.

Bei diesen harten Fakten ist es doch einfacher, sich ins Taxi zu setzen als noch selbst ein Fahrzeug zu lenken. Dass in der närrischen Zeit niemand auf Alkohol verzichten will, ist ja durchaus verständlich.




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Ja man sollte an Fasching / Karneval wirklich auf das Auto verzichten denn grade wenn man gut drauf ist durch den Alkohol in der mischung mit guter laune wird man eher leichtsinnig !!!

Da lautet die devise :

Don´t Drink And Drive

Ich schließe mich meinem Vorredner an: “Don’t Drink and Drive”!!!

Alkoholkonsum sollte immer überdacht werden.
Viele Menschen trinken Alkohol, weil sie sonst nicht in der Lage sind, mit ihren Gefühlen real umzugehen und flüchten sich feige in eine Scheinwelt

Ich kann mich dem anschließen: Don’t drink and drive sollte immer gelten. Doch wenn es dann doch mal so ist, dass ein oder zwei Bier in netter Runde getrunken werden und die 0,5 Promillegrenze geknackt wurde, dann ist auf jeden Fall bei dem Verdacht auf Trunkenheit am Steuer ein Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Verkehrsrecht zu konsultieren. Sonst kann es wirklich teuer werden.

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