Ob vom Autofahrer, LKW-Fahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger – Beschimpfungen im Straßenverkehr sind heutzutage leider keine Seltenheit. Wer aber von einem Ordnungshüter erwischt wird, dürfte spätestens bei der Zahlung der Strafe ins Grübeln kommen.
Der ADAC hat heute eine Tabelle für bestimmte “Worte”, “Sprüche” und “Gesten” veröffentlicht. Und siehe da: Mit “Alte Sau” und “Fieses Miststück” ist man jeweils 2.500 Euro los. Aber Achtung: Die Geldstrafen, die der ADAC nennt, wurden in Tagessätzen berechnet und geben nur einen generellen Anhaltspunkt.
Wie Tagessätze? Nun – für Beleidigungen im Straßenverkehr gibt es Regelsätze, so dass man fürs Rasen kein bestimmtes Bußgeld zahlen muss. Die Geldstrafe für Beleidigungen richtet sich nach der Höhe der Tagessätze. 30 Tagessätze entsprechen einem Monatsgehalt. Gleich doppelt so teuer wird es für Beleidigungen gegenüber Polizisten. Denn neben dem Polizisten beleidigt man auch den Staat. Das bedeutet, der Täter erhält gleich zwei Anzeigen, vom Ordnungshüter und vom Dienstherrn…

Bildnachweis: ADAC
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11 Kommentare
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Montag, 2. November 2009
um 12:54
Pingback von Katalog der Beleidigungen | Deutschflüsterer
DJK
Montag, 2. November 2009
um 16:53
Ich finde es sehr gerecht, dass man solche Beleidigungen entsprechend hart bestraft. Allerdings stelle ich es mir sehr schwierig vor, so eine Beleidigung zu beweisen. Da dürfte der Täter doch schon längst weg sein.
Milka
Montag, 2. November 2009
um 18:46
Ich würde niemals solche Gesten machen! Schließlich will man selber ja auch nicht beleidigt werden.
Anonymous
Montag, 2. November 2009
um 22:11
Witzbold ist eine Beleidigung? Da muss ich jetzt aber aufpassen!
Anonymous
Dienstag, 3. November 2009
um 09:10
1500 Euro für “Raubritter”? Das Wort soll eine Beleidigungen sein? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Michael
Dienstag, 3. November 2009
um 12:42
“Einen Polizisten duzen” – Muss man sich dann im Freundeskreis auch wieder mit “Sie” anreden?
Nana
Dienstag, 3. November 2009
um 21:04
@ Michael: Wenn Du ein “Sicherheitsfanatiker” bist, ist das sicher besser
.
xxx
Mittwoch, 4. November 2009
um 11:28
Das ist sowas von dumm. Für eine Beleidigung sooo viel Geld kassieren ist einfach nur lächerlich. Dann braucht man heut zu Tage nicht mehr arbeiten, sondern einach auf die Straße zu gehen und sich beleidigen zu lassen und so wird man zu einem Millionär. Die Politiker sollen sich lieber um schärfere Gesetze gegenüber Kinderschänder und Mörder bemühen und nicht solche dumme gesetze zu erfinden.
Anonymous
Freitag, 20. November 2009
um 13:20
So viel geld verdammt !!!
Heiko
Sonntag, 22. November 2009
um 12:48
Nachvollziehbar, daß sich niemand beleidigen lassen will. Und das Beleidigen dies unter Umständen sogar strafbar ist.
Allerdings nicht nachvollziehen kann ich, wenn bereits die Möglichkeit dazu strafbar sein soll: “Ich würde Sie … nennen.”
Das heiß doch auch, daß ich es nicht tun kann. Und wenn ich etwas nicht tue, werde ich betraft. Dann wäre der Umkehrschluß, es zu tun, um nicht bestraft zu werden.
Wenn ich das desweiteren auf andere Bereich des Strafrechts ausdehne:
“Ich würde ihn töten.” “Ich würde eine Bank überfallen.” Mache ich mich da auch strafbar?
Habe ich mich jetzt auch strafbar gemacht, weil ich diese Sätze geschrieben habe?
Verwirrend
Schnellfahrer
Donnerstag, 28. Januar 2010
um 15:40
schau mal hier: http://www.ratgeberrecht.eu/verkehr-aktuell/beleidigungen-im-strassenverkehr-was-kostet-was.html