Zum 1. September 2009 treten die neuen Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Dabei handelt es sich um die umfangreichste Reform der StVO seit 1971. Die Änderungen betreffen dabei nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer, Skater und Fußgänger.
Insgesamt werden neun Verkehrsschilder gestrichen, so unter anderem Schnee- oder Eisglätte, Steinschlag, Split oder Schotter und bewegliche Brücke. Allerdings kann es sein, dass Verkehrsteilnehmer diese Schilder noch einige Zeit im Straßenverkehr wahrnehmen: Die Behörden haben immerhin zehn Jahre Zeit, sie zu entfernen.
Für Autofahrer gilt: Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen bekommen den schönen Namen Ein- und Ausfädelungsstreifen. Wenn sich Verkehrsteilnehmer in den Autobahnverkehr einfädeln, dürfen sie schneller fahren als auf dem durchgehenden Fahrstreifen, wenn sie die Autobahn verlassen wollen, wird auf dem Ausfädelungsstreifen langsamer gefahren. Außer, der Verkehr auf der Autobahn stockt, dann darf auch auf dem Ausfädelungsstreifen schneller vorbeigerauscht werden.
Beim Parken haben mobile Halteverbotsschilder neuerdings Vorrang gegenüber dauerhaften Parkschildern.
Skater werden nun erstmals in der StVO genannt und wie Fußgänger behandelt. Sie dürfen sich nur auf Fußwegen bewegen, außer wenn das neue Verkehrsschild „skaten“ aufgestellt ist: Dann sind auch Ausflüge auf Straßen erlaubt.
Radfahrer dürfen zukünftig auch auf linken Radwegen fahren, sofern es das Verkehrsschild „Radverkehr frei“ zulässt. Das Radfahren in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist nur dort erlaubt, wo es Schilder vorsehen.
Damit Sie sich auch zukünftig mit den neuen Verkehrsregelungen auskennen, gibt es hier eine Übersicht, welche Verkehrsschilder neu hinzukommen und welche entfallen:
Quelle: ADAC
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2 Kommentare
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Torsten
Donnerstag, 3. September 2009
um 10:05
Finde die Reform schon gut.Hoffentlich verbessert sich die StVO.Mal sehen, was davon rauskommt.Bin schon mal gespannt.
Tressie Nethken
Mittwoch, 21. März 2012
um 13:03
You have tremendous writings.