Ja – Sie dürfen! Der Bankenverband gab heute diesen wertvollen Tipp. Aber mal ehrlich: Wissen Sie, dass der Verkäufer bei einem Einkauf nicht mehr als fünfzig Münzen annehmen muß? Ok, jetzt schon – aber vorher?

Bei Banknoten sieht die Sache erwartungsgemäß anders aus. Mit diesen dürfen Sie unbegrenzt auf Shopping-Tour gehen. Paris Hilton dürfte sich freuen, obwohl, die bezahlt bestimmt mit ihrem guten Namen…

Und noch ein letzter Ratschlag vom Bankenverband: Wer zu viele Münzen hat, kann diese bei der Deutschen Bundesbank, deren Hauptverwaltungen und örtlichen Filialen gegen Papiergeld eintauschen. Tja, auf die Idee muss ein Münzsammler erstmal kommen…

 
icon for podpress  Dürfen Sie mit 50 Münzen bezahlen? : Play Now | Play in Popup | Download
Artikel bookmarken:
  • del.icio.us
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Netvibes
  • Twitter
  • Webnews.de
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg
  • Reddit
  • Kirtsy
  • Simpy
  • PDF
  • Technorati



Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten:

Zeigefinger ersetzt ec-Karte! FingerPayment auf der CeBIT 2010 vorgestellt
  • Wird sich das FingerPayment-Verfahren durchsetzen?

    Abstimmungsergebnis anzeigen

    Loading ... Loading ...

RSS Feed

Subscribe

Seite bookmarken

| More


Man muss ja auch mal bedenken, dass die armen Kerle abend sauch die Kasse abrechnen müssen, und sämtliche Münzen durchzählen müssen…
Ich selbst muss abends auch die Kasse zählen – ich hasse es – Geld ist nicht gerade das sauberste Produkt am Markt…

Der Artikel ist nicht richtig – §3 Abs.1 Münzgesetz lautet:
“Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.”

Die Beschränkung auf 50 Münzen gilt also nur bei Mischungen mit Gedenkmünzen.

seltsam! da hat der bundesverband der banken wohl doch nicht recht….

nach neuster ausgabe des BGB fällt nun §3raus

Get Adobe Flash playerPlugin by wpburn.com wordpress themes