Ja – Sie dürfen! Der Bankenverband gab heute diesen wertvollen Tipp. Aber mal ehrlich: Wissen Sie, dass der Verkäufer bei einem Einkauf nicht mehr als fünfzig Münzen annehmen muß? Ok, jetzt schon – aber vorher?
Bei Banknoten sieht die Sache erwartungsgemäß anders aus. Mit diesen dürfen Sie unbegrenzt auf Shopping-Tour gehen. Paris Hilton dürfte sich freuen, obwohl, die bezahlt bestimmt mit ihrem guten Namen…
Und noch ein letzter Ratschlag vom Bankenverband: Wer zu viele Münzen hat, kann diese bei der Deutschen Bundesbank, deren Hauptverwaltungen und örtlichen Filialen gegen Papiergeld eintauschen. Tja, auf die Idee muss ein Münzsammler erstmal kommen…
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4 Kommentare
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Andreas Heubach
Freitag, 12. September 2008
um 13:05
Man muss ja auch mal bedenken, dass die armen Kerle abend sauch die Kasse abrechnen müssen, und sämtliche Münzen durchzählen müssen…
Ich selbst muss abends auch die Kasse zählen – ich hasse es – Geld ist nicht gerade das sauberste Produkt am Markt…
Anonymous
Sonntag, 7. Dezember 2008
um 00:07
Der Artikel ist nicht richtig – §3 Abs.1 Münzgesetz lautet:
“Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.”
Die Beschränkung auf 50 Münzen gilt also nur bei Mischungen mit Gedenkmünzen.
Anonymous
Montag, 8. Dezember 2008
um 09:28
seltsam! da hat der bundesverband der banken wohl doch nicht recht….
Carsten L.
Sonntag, 19. Juli 2009
um 11:50
nach neuster ausgabe des BGB fällt nun §3raus