Die meisten Arbeitnehmer müssen für ihre Steuererklärung nur den Mantelbogen, die Anlage N und die Anlage Kind ausfüllen. Rentner freuen sich seit 2005 über die Anlage R … Ein glücklich oder unglücklich Geschiedener kennt die Anlage U wegen der Unterhaltszahlungen an die Exfrau… Steuersünder dürfen bisher keine offizielle Anlage Liechtenstein ausfüllen. Das ist unfair! Das meint auch die Wochenzeitung “Die Zeit”…
Sie hat neuerdings eine inoffizielle Steuerhinterziehungserklärung als pdf-Datei auf ihrer Internetseite. Diese Erklärung könnte das Finanzamt als Entwurf für eine Anlage Liechtenstein benutzen und weiter präzisieren! Was meinen Sie?
PS: Diese und noch viel mehr Formulare gibt es wirklich beim Finanzamt
Anlage AUS: Ausländische Einkünfte und Steuern
Anlage AV: Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben
Anlage FW: Förderung des Wohneigentums
Anlage GSE: Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Anlage KAP: Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage L: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Anlage SO: sonstige Einkünfte
Anlage St: dient statistischen Zwecken…
Anlage Unterhalt: Zahlungen an bedürftige Personen
Anlage V: Vermietung und Verpachtung
5 Kommentare
Kommentare als RSS-Feed abonnieren
TrackBack URL
Freitag, 7. März 2008
um 18:55
Pingback von “Steuerhinterziehungserklärung” • Börsennotizbuch
Freitag, 7. März 2008
um 10:15
Trackback von Informelles - Steuerhinterziehung anmelden!...
Freitag, 7. März 2008
um 15:09
Pingback von GELD kompakt · Zutaten für eine schnelle Steuererklärung
Freitag, 7. März 2008
um 17:52
Pingback von Finanz aktuell » Blog Archive » Der böse Freitag Teil Eins – Einmal quer durch die deutschen Wirtschaftslande
Anja
Freitag, 7. März 2008
um 14:21
Die Idee ist garnicht mal so schlecht. Und bei den vielen Formularen die man im Rahmen der Steuererklärung ausfüllen muss (wenn man Glück hat auch mal weniger) dann kommt es auf dieses eine doch auch nicht mehr an.