Die Europäische Union hat heute - mal wieder - eine neue verbraucherfreundliche Richtlinie in Kraft gesetzt. Leider hat Deutschland, im Gegensatz zu vierzehn anderen EU-Staaten, diese neuen Verbraucherschutzvorschriften noch nicht auf nationaler Ebene umgesetzt. Es fragt sich nur – Warum nicht? Die Antwort könnte heißen: 

Man wollte das Weihnachtsgeschäft nicht stören…

Es ist aber nur eine Frage der Zeit bis zur Umsetzung. Schließlich hat die EU-Kommission gegen die säumigen Länder bereits ein Verfahren eingeleitet.

Die neue EU-Richtlinie soll „irreführende Werbung und aggressive Verkaufspraktiken“ unterbinden. Mit der neuen Richtlinie will die Europäische Union das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen in den Binnenmarkt stärken.

„ALLE sollen die Möglichkeiten des Ein- und Verkaufens über Grenzen hinweg uneingeschränkt wahrnehmen können“, heißt es in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission. 

Die Europäische Union hat eine Liste mit über dreißig Praktiken erstellt, die „unter allen Umständen als unlauter gelten.“ Zu den „schmutzigen Tricks“ zählt die EU unter anderen:

- „Angeblich „kostenlose“ Angebote”…
- „Lockangebote“…
- „Sie haben gewonnen“- Mitteilungen…
- „Direkte Aufforderungen an Kinder”…
- „Falsche Behauptungen zur heilenden Wirkung eines Produktes…“
- „Advertorials“ (als Information getarnte Werbung)…
- „Schneeballsysteme“…
- „Vorgaukelung besonderer Verbraucherrechte“…
- „Befristete Angebote“… (Quelle: Pressemitteilung der EU)

Na dann hoffen wir mal, dass die Werbung beim Weihnachtsgeschäft 2008 endlich verbraucherfreundlicher ist…




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Das kann man doch dann nur begrüssen :-)
Wie sagt man immer so schön…Butter bei die Fische :-)

Ich würde es klasse finden, wenn man direkt sieht was man für sein Geld bekommt oder in diesem Fall mit dem Girokonto…ganz klar sieht…es ist wirklich kostenlos und nicht das beispielsweise im Kleingedruckten steht..mit Mindestgeldeingang :-(

Ich finde, dass es schon Angebote mit wenig kleingedrucktem gibt. Allerdings müssen sich diese durchsetzen. Wenn einem allerdings für eine bestimmte Bedienung sogar Geld angeboten wird, statt welches zu zahlen, dann muss man sich überlegen, wo der Anbieter sich das Geld wieder zurückholt.

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