Hier eine weitere Folge aus der, zugegebenermaßen subjektiv geprägten Serie “Steuern, die keiner braucht und die nur Geld kosten”. In der heutigen Folge: die Erbschaftssteuer. Begründung: Sie ist kompliziert, bringt wenig und ist damit letztlich unnütz. In den meisten europäischen Ländern ist sie längst abgeschafft. Hierzulande nicht und deshalb fragt man sich: Wer hat eigentlich was von der Erbschaftssteuer? Ein Kommentar.
Es mag wohlfeil klingen, wenn die Politik beschließt, auch mal bei den “Bonzen” abzukassieren. Schließlich wir zurzeit vererbt wie noch nie. Die letzte Statistik für das Jahr 2002 schätzt das vererbte Vermögen in Deutschland auf 23 Milliarden Euro. Da will sich der Fiskus ein ordentliches Stück von abschneiden. So stieg das Steueraufkommen aus der Erbschaftssteuer in den letzten Jahren kontinuierlich an und liegt nun bei vier Milliarden Euro. Ein pfundiger Betrag – für Stammtische und Wahlkämpfe.
Die Erbschaftssteuer war schon immer eine politische Steuer. Sie wurde eingeführt, um den weniger vermögenden Bevölkerungsschichten ein Gefühl von sozialer Gerechtigkeit zu vermitteln. Ein trügerisches Gefühl, wie ich finde. Denn die Einnahmen der Erbschaftssteuer tragen letztlich nur wenig zum Gesamtsteueraufkommen bei – und sind gleichzeitig teuer und kompliziert zu verwalten.
Wer wirklich viel Geld hat, findet immer Wege, die Erbschaftssteuer zu umgehen. Und warum soll ein Vermögen, das aus Einnahmen entstanden ist, die im Laufe eines Lebens bereits versteuert wurden, beim Vererben nochmals besteuert werden? Nicht zuletzt deshalb muss man den Sinn und die Rechtmäßigkeit der Erbschaftssteuer in Zweifel ziehen.
Zugegeben: Die aktuelle Reform des Erbschaftssteuerrechts bemüht sich um Ausgleich und bringt für Kinder und Enkelkinder finanzielle Vorteile. Schließlich wird der Freibetrag von jetzt 205.000 auf 400.000 Euro erhöht, der von Ehepartnern und eingetragenen Partnern sogar auf 500.000 Euro. Dafür werden aber Geschwister, Neffen, Nichten oder Freunde umso stärker belastet. Sollte es nicht aber dem Vererbenden alleine zustehen, zu entscheiden, wem er sein Vermögen vererben will, ohne an die steuerlichen Nachteile denken zu müssen? Derartige Bevormundungen sind nicht mehr zeitgemäß.
Die Regelungen für Unternehmen sind aber noch unsinniger. Mit den neuen Bestimmungen sind Unternehmen nur noch zu 85 Prozent freigestellt. Und das auch nur dann, wenn die Arbeitsplätze im Betrieb über 10 Jahre mehrheitlich erhalten bleiben und der Betrieb über 15 Jahre in seinem vermögenswerten Bestand fortgeführt wird. Eine willkürliche und wirtschaftlich völlig unrealistische Frist, die Unternehmen allenfalls ins erbschaftssteuerfreie Ausland treibt.
So kann man letztlich nur zu einem Schluss kommen: Die beste Reform der Erbschaftssteuer ist ihre Abschaffung.
Erbschaftssteuer: Berechtigte Steuer für Bonzen oder nutzlose Steuer mit Symbolkraft? Was denken Sie?
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2 Kommentare
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Somnitz Alfred
Montag, 31. Dezember 2007
um 10:27
In ihrem Artikel ist mir der Begriff “eingetragener Partner” nicht geläufig,
gibt es hierzu eine Definition.
Curtis Klaus
Mittwoch, 2. Januar 2008
um 09:42
Eingetragener Partner meint hier diejenigen Paare, die eine so genannte “eingetragene Partnerschaft” führen. Diese Möglichkeit besteht für gleichgeschlechtliche Partner, die in Deutschland keine Ehe eingehen dürfen. MfG die Redaktion von forium.de