Was nichts kostet, ist auch nichts wert – und wird oft ziemlich teuer. Zumindest im Internet. Verlockende Angebote, die auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, entpuppten sich nach einiger Zeit oft als Vertragsfalle. Unseriöse Anbieter drohen mit dem Anwalt und ahnungslose User zahlen aus Angst. Wer aber seine Rechte kennt, kann sich leicht wehren.
Ein Online-Test hier, ein SMS-Gewinnspielchen da oder gar ein Gutschein für die Lieben. Gratis-Lockangebote gibt es im Internet zuhauf. Um eines zu bekommen, muss man einfach nur seine Adresse und weitere Daten eingeben und schon bekommt man sein Geschenk frei Haus. Leider liegt auch oft eine unerwartete Rechung dabei. Denn Geschenke im Internet dienen oft nur als Köder, um leichtgläubige User in einen kostenpflichtigen (Abo-)Vertrag zu locken und abzukassieren. Der Kostenhinweis ist bei der Anmeldung so gut versteckt, dass man ihn leicht übersieht.
“Seit Beginn letzten Jahres ist nicht nur die Zahl der Internetfallen erheblich gestiegen, sondern auch die Gestaltung hat vielfältige Formen angenommen”, warnt Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin. “Vorsicht ist geboten, wenn der Anbieter eines vermeintlich kostenlosen Angebots die Eingabe persönlicher Daten verlangt – das ist bei Gratisangeboten nicht nötig. Sollte es zum Streit darüber kommen, ob sich ein Internetnutzer für ein Angebot angemeldet hat, liegt die Beweislast beim Seitenbetreiber. Er muss den Forderungsanspruch nachweisen können.”
Aber auch, wenn man sich auf einer der Seiten angemeldet hat, bestehen gute Chancen, sich gegen die Forderung zu wehren. Häufig kann man die Zahlung einfach verweigern, weil der Anbieter über den Preis nicht ausreichend informiert hat. In jedem Fall aber besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen.
Die “Abzocker” setzen Betroffene oft mit psychologisch geschickten Mitteln unter Druck, meist drohen sie mit einem Prozess. Minderjährigen, die ein falsches Geburtsdatum angegeben haben wird zum Beispiel mit einer Strafanzeige wegen Betrugs gedroht. So zahlen viele aus Angst. “Der Betrugsvorwurf greift aber nur, wenn ein Nutzer in Kenntnis eines kostenpflichtigen Angebots falsche Angaben gemacht hat, um der Zahlungspflicht zu entgehen. Wer die Kosten übersehen hat, ist kein Betrüger” sagt Gabriele Francke.
Wer seine Rechte kennt, kann sich also erfolgreich wehren. Die Verbraucherzentralen bieten wichtige Infos in der Broschüre Abzocke im Internet. Außerdem gibt es einen Musterbrief für einen Einspruch.
Viel Glück! Und beim nächsten Mal am besten gleich auf dubiose Gratis-Angebote verzichten.
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4 Kommentare
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Tennisschläger
Mittwoch, 31. Oktober 2007
um 17:39
Ja…solchen “verlockenden” Angeboten am besten immer ausm Weg gehen!
Ich weis nicht wie das Abläuft aber die machen Verträge die man einwilligt ohne unterschrieben zu haben.
Ist sowas nicht schon kriminell?
Ich würde mich weigern etwas zu bezahlen was ich nicht gekauft habe.
Wolfgang
Mittwoch, 31. Oktober 2007
um 23:43
Super Bericht, leider gibt es davon zu wenig. Die Verbraucher sind leider nicht mehr bereit zu denken und müssen daher von den Denkenden informiert werden.
Sandra
Donnerstag, 1. November 2007
um 15:05
Der Artikel hat wieder einmal sensibilisiert.
Ein paar Beispiele dazu würden den Artikel vervollständigen.
Proben
Sonntag, 28. Juni 2009
um 22:27
Der Beitrag ist sehr interessant. Aber das Thema ist nicht neu. Diese Gaunereien gibt es schon seit Jahren, und leider fallen immer wieder sehr viele Leute durch Gutgläubigkeit darauf rein.