Groß ist der Ärger vieler Kunden über immer höhere Gaspreise. Die eklatanten Preisunterschiede im Bundesgebiet, die jüngst durch einen Vergleich des Bundeskartellamtes öffentlich wurden, haben für zusätzlichen Wirbel gesorgt.

Jetzt ermuntern Verbraucherschützer Kunden, die Gasrechnungen zu kürzen. Die Gasversorger hätten den fehlenden Wettbewerb zu überhöhten Preissteigerungen mißbraucht. Der Bund der Energieverbraucher erklärt, dass ein Energieunternehmen nach einer neuen Verordnung den Gashahn deshalb nicht zudrehen dürfe. Der Verband weist auch darauf hin, dass die Versorger ohne eine Offenlegung ihrer Preiskalkulation keine Chance hätten, den gekürzten Betrag vor Gericht einzuklagen. Dazu sind die Energieversorger aber noch nicht bereit. Doch ohne Offenlegung können sie nicht beweisen, dass eine Erhöhung z.B. wegen gestiegener Beschaffungspreise in Ordnung geht. 

Allerdings rät der Bund der Energieverbraucher auch, den Energieversorger vorab von einer etwaigen Kürzung zu informieren und hält dafür einen Musterbrief bereit.

Die Energieversorger empfehlen ihren Kunden eine Rechnungskürzung naturgemäß nicht (wie hier beispielsweise die Stadtwerke Gronau) und betonen die Korrektheit ihrer Preiskalkulationen. Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), Winfried Borchert, verweist in einem Interview mit der Magdeburger Volksstimme auf die Mängel der Erhebung, die dem Vergleich des Kartellamtes zu Grunde liegt. Auch seien die Regionen und ihre Infrastruktur unterschiedlich. So sei gerade in Ostdeutschland der Sanierungsaufwand höher gewesen als in anderen Gebieten. Hierdurch würden Preisunterschiede zu Stande kommen. 




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Auch die Verbraucherzentrale NRW macht jetzt Front gegen hohe Gaspreise. Dort kann man einen Musterbrief herunterladen, mit dem der einzelne Kunde seinen Gasversorger auffordern kann, etwaige Differenzen zu Preisen anderer Versorgungsunternehmen zu begründen.

Hier der Link: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/mediabig/26292A.rtf

Diese Protestaktion soll die Energieunternehmen zum Umdenken in der Preisgestaltung bewegen.

Die Landesregulierungsbehörde Sachsen hat 32 von 37 Gasnetzbetreibern geprüft. 10 von ihnen müssen rückwirkend ihre Preise zum 1. Januar 2007 um bis zu 20 Prozent senken. Die länderübergreifenden und größeren Anbieter werden von der Bundesnetzagentur überprüft. Hier werden auch Senkungen im zweistelligen Bereich erwartet.

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